|
Selbständige Ärzte:
Entscheidet man sich für einen selbständig arbeitenden Arzt mit eigener Praxis, wird der Behandlungsvertrag mit dem Arzt selber geschlossen. Das hat den Vorteil, daß Ansprechpartner und Entscheider z.B. auch bei eventuell erforderlichen Korrekturen immer der Arzt selber ist. Es gibt aber Ärzte mit ganz unterschiedlichen Ausbildungs-Standards. Schönheitschirurg kann sich in Deutschland ja z.B. jeder Arzt nennen, der Begriff Facharzt für Ästhetische Plastische Chirurgie ist dagegen geschützt und garantiert eine spezielle Ausbildung.
Der Ablauf ist üblicherweise so, daß man ein oder mehrere Beratungsgespräche mit dem Arzt führt, die je nach Arzt kostenpflichtig oder kostenfrei sein können. In einigen Fällen werden die Kosten für das Beratungsgespräch auch mit den späteren OP-Kosten verrechnet.
Nach ein oder zwei Beratungsgesprächen wird ein Behandlungsvertrag mit dem Arzt geschlossen und der OP-Termin festgelegt. Ansprechpartner vor und nach der Operation sollte der Arzt selber sein.
Kliniken:
Entscheidet man sich dafür, einen Behandlungsvertrag mit einer Klinik oder Klinikkette zu schließen, sollte man darauf achten, daß man sich im Vorwege genau über den Arzt informiert, der die Operation durchführen soll und nicht nur über die Klinik allgemein. Außerdem ist zu empfehlen, daß Beratungsgespräche mit dem Operateur geführt werden, damit man sich selber einen persönlichen Eindruck verschaffen kann, ob der Arzt die eigenen Wunschvorstellungen verstanden hat.
Wie bei Beratungsgesprächen mit selbständig arbeitenden Ärzten können Beratungsgespräche mit Angestellten einer Klinik kostenfrei oder kostenpflichtig sein.
Entscheidet sich der angestellte Arzt einer Klinik den Arbeitgeber zu wechseln oder sich selbständig zu machen, bleibt bei einem mit der Klinik geschlossenen Vertrag Ansprechpartner die Klinik.
Vermittler:
Es gibt verschiedene Vermittler von Schönheitsoperationen. Dazu gehören die Vermittlungsagenturen für Auslandsoperationen, die einen Teil der Koordination und Abwicklung übernehmen oder der Deutsche Ärzteservice (DÄS).
Der Behandlungsvertrag wird in solchen Fällen üblicherweise mit dem operierenden Arzt geschlossen, und man sollte sich im Vorwege sehr gut über die infrage kommenden Ärzte informieren.
Eine Sonderform der Vermittlung ist die Schönheits-OP-Auktionen. Auch hier sollte man sich nicht von einem günstigen Preis oder gar Sonderangebot blenden lassen, sondern sich ebenfalls sehr gut über die angebotenen Ärzte informieren
|